Das von der Europäischen Kommission durch die Exekutivagentur for Competitiveness and Innovation (EACI)
betriebene Netzwerk für Unternehmensberatung (Enterprise Europe Netzwerk) hat
in seinem Newsletter von Juni 2010 über eine „erfolgreiche“ Beratung berichtet,
in der das Netzwerk Unternehmen dazu aufgefordert hat, Arbeitnehmer/innen
in Scheinselbstständige umzuwandeln, um
einen besseren Marktzugang zu erhalten.
1) Ist die Kommission der Ansicht, dass mit den EU-Verträgen und daraus
resultierenden Verordnungen und Richtlinien vereinbar ist, aktiv beratend tätig
zu werden, um Arbeitnehmer in Scheinselbständige umzuwandeln?
Wenn „Ja“, wie begründet die Kommission das?
Wenn „Nein“, welche Konsequenzen zieht die Kommission daraus für ihr
Enterprise Europe Netzwerk, welches offen für Scheinselbstständigkeit,
Lohndumping und das damit einhergehende Umgehen von Gesetzgebung wirbt?
2) Wie und wann wird die Kommission das Europäische Parlament darüber
informieren, gegen welche Vertragsartikel, Richtlinien und Verordnungen im
Rahmen dieser Beratungstätigkeit verstoßen wurde?
3) Wird die Kommission ihre Position zur Scheinselbstständigkeit offiziell
den Regierungen in Deutschland und Österreich zustellen? Wann wird sie das tun?
4) Wird die Kommission eine Antwort in dem Newsletter des Netzwerkes
veröffentlichen, und wenn ja, wann wird sie das tun?
5) Wird die Kommission dafür sorgen, dass die betroffenen Mitgliedsstaaten
über diese Gesetzesbrüche informiert werden und dafür, dass die betroffenen
Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen ihren nach der Entsenderichtlinie gesetzlich
zustehenden Lohn und ihre Sozialbeiträge zügig ausgezahlt bekommen?
6) Wird die Kommission dafür Sorge tragen, dass der Aufruf zur Straftat
nach deutschen Gesetzen durch die Verfasser des Artikels "Door opens for roof-window SME"
sowie die im Netzwerk tätigen Berater gerichtlich verfolgt wird.
7) Wann und wie wird die Kommission OLAF über diese Vorgänge informieren?
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