Regierung in Brandenburg verstößt gegen Barrierefreiheit in der EU-Verordnung 1083/2006
Im Land Brandenburg wurden Tourismusprojekte gefördert, ohne die in der EU-Verordnung 1083/2006 geforderte Barrierefreiheit zu beachten. Das „Waldseehotel Frenz“ erhielt 118.100 EUR, 75% davon aus dem EFRE (88.575 EUR) mit dem Förderbescheid vom 21.9.2007; die „Alte Schule in Reichenwalde“ 200.000 EUR, 75% davon aus dem EFRE (150.000 EUR) mit dem Förderbescheid vom 5.9.2007. Die EU-Verordnung 1083/2006 fordert die Barrierefreiheit der mit EU-Strukturfonds geförderten Projekte.
Das Land Brandenburg hatte diese Fördervoraussetzung erst am 1.9.2007 umgesetzt. Trotzdem hat die Regierung in Förderbescheiden, die nach dem Inkrafttreten der EU-Verordnung und auch nach der Umsetzung der Barrierefreiheit in Brandenburg ausgegeben wurden, nicht auf die Notwendigkeit der Barrierefreiheit für die Inanspruchnahme der EU-Mittel hingewiesen. Sie begründete das damit, dass die Projekte im März 2007 beantragt wurden, einem Datum nach dem Inkrafttreten der EU-Verordnung 1083/2006.
1.) Ist die Kommission der Meinung, dass die Brandenburger Regierung Förderbescheide mit EU-Strukturfonds im September 2007 ausgeben kann, ohne dass die seit Beginn 2007 vorgeschriebene Barrierefreiheit darin gefordert wird und das auch, nach dem sie diese Vorschrift bereits umgesetzt hatte?
Wenn „Ja“, wie begründet die Kommission das angesichts der Tatsache, dass die Entscheidung für eine Förderung sich an der Qualität eines Projektes, mindestens aber an dem Einhalten der EU-Verordnungen orientieren muss?
Wenn „Nein“, wird die Kommission dieses Geld von Brandenburg zurückfordern?
2.) War die Kommission darüber informiert, dass EU-Strukturfonds aus dem Jahr 2007 in Brandenburg ausgegeben wurden, ohne dass die Barrierefreiheit eingehalten wurde? Was hatte sie dagegen unternommen?
1. Die EFRE-Verwaltungsbehörde (VB) in Brandenburg hat
bestätigt, dass ab 1. September 2007 alle Verwaltungsanforderungen für die
Umsetzung der Nichtdiskriminierungsregeln der Verordnung (EG)
Nr. 1083/2006 des Rates erfüllt waren.
Auf
Wunsch der VB prüfte die Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB) die
Umsetzung der Nichtdiskriminierungsanforderung von Artikel 16 der
vorstehend genannten Verordnung bei aus dem EFRE kofinanzierten Projekten. Die ILB kam zu dem Schluss, dass die
Bestimmungen von Artikel 16 über die Gleichbehandlung voll und ganz
eingehalten wurden.
Die VB
hat jedoch bestätigt, dass in einigen Fällen im September 2007
Bewilligungsschreiben für EFRE-Projekte verschickt wurden, die diesen Hinweis
nicht enthielten. Diese Bewilligungsschreiben hätten nicht versandt werden
dürfen.
Brandenburg hat jedoch Ende September 2007 diesen
Fehler behoben, und die Bewilligungsschreiben für aus dem EFRE kofinanzierte
Projekte enthalten nun einen Verweis auf die Verpflichtung der Empfänger, die
Nichtdiskriminierungsbestimmungen von Artikel 16 einzuhalten.
2. Der Kommission war bis jetzt nicht bekannt, dass in
einigen Bewilligungsschreiben der Hinweis auf die Anforderung der
„Barrierefreiheit“ fehlte.
Die Prüfer der Kommission werden die brandenburgischen
Behörden darauf hinweisen, dass die Bestimmungen des entsprechenden Artikels
möglicherweise nicht eingehalten wurden, und die notwendigen Kontrollen
vornehmen, um sicherzustellen, dass Korrektur- und Präventivmaßnahmen getroffen
werden.
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