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Dossier: Freizügigkeit von Personen

Jeder EU-Bürger hat das Recht, in einem der anderen Mitgliedstaaten zu wohnen und zu arbeiten. Diese Freizügigkeit ist eine der vier vom Gemeinschaftsrecht garantierten Grundfreiheiten und für die meisten Menschen das wichtigste Recht, das ihnen aus der Unionsbürgerschaft erwächst. 

Für ArbeitnehmerInnen besteht diese Freiheit seit der Gründung der Europäischen Gemeinschaft im Jahre 1957. Die tatsächliche Freizügigkeit der BürgerInnen ist eng mit dem Thema der sozialen Sicherung über die nationalen Grenzen hinweg verknüpft.

 

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