Dossier: Soziale Dienste und Gesundheitsdienste
Nachdem die Kommission ihr Ziel nicht erreicht hat, die sozialen Dienste im allgemeinen Interesse und die Gesundheitsdienste über die Dienstleistungsrichtlinie zu regeln, versucht sie nun über zwei getrennte Gesetzesverfahren auch diese Dienste nach europäischem Wettbewerbsrecht zu regeln. Zwar greift sie damit in die Kompetenz der Mitgliedstaaten bei den sozialen Sicherungssystemen ein. Jedoch geht das Bestreben der Kommission Hand in Hand mit den nationalen Reformen, welche auf eine stärkere Liberalisierung dieser Dienste auf Kosten des Gemeinwohlanliegens ausgerichtet sind. Sowohl die Europäische Sozialcharta (des Europarates) als auch die Europäische Grundrechtscharta enthält das verbriefte Recht aller Europäischen BürgerInnen auf universellen Zugang zu diesen Diensten und stärkt damit den sozialen Charakter. Danach muss der politische Auftrag der Neuregelung ausgerichtet werden. Hier finden Sie die Gesetzesverfahren dokumentiert.
- Welchen Status haben soziale Dienste im Rahmen der Dienstleistungsfreiheit im Binnenmarkt? (12/2006)


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