Archiv :: Im Parlament :: 17.12.2009
Kein Kind kann mehr vom Unterricht ausgeschlossen werden. Gemeinsames Lernen wird so für Alle möglich. 

Quelle: Dieter Schütz/pixelio.de
Mit der Abstimmung zum Haushalt 2010 werden die Europaschulen an die Grundsätze der Nichtdiskriminierung und Chancengleichheit entsprechend der UN-Konvention gebunden. Sonst können sie die EU-Zuschüsse nicht in Anspruch nehmen. Die 14 von der EU kofinanzierten Europäischen Schulen müssen die Zugangshindernisse für behinderte Schüler/innen beseitigen. Anlass für diesen Zusatz im EU-Haushalt war der Fall eines autistischen Kindes, den die Europäische Schule Brüssel II ausgeschlossen hat.
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