Mit der Abstimmung zum Haushalt 2010 werden die Europaschulen an die Grundsätze der Nichtdiskriminierung und Chancengleichheit entsprechend der UN-Konvention gebunden. Sonst können sie die EU-Zuschüsse nicht in Anspruch nehmen. Die 14 von der EU kofinanzierten Europäischen Schulen müssen die Zugangshindernisse für behinderte Schüler/innen beseitigen. Anlass für diesen Zusatz im EU-Haushalt war der Fall eines autistischen Kindes, den die Europäische Schule Brüssel II ausgeschlossen hat.