
Die Richtlinie zur Arbeitszeit im Straßentransport (2002/15/EG) legt für alle Kraftfahrerinnen und Kraftfahrer, ob fest angestellt oder selbständig, die Höchstarbeitszeit und Ruhephasen fest. Für selbstständige Fahrerinnen und -fahrer sieht die Richtlinie zunächst eine Übergangsfrist vor, die im März 2009 auslief. Kurz vor Ablauf dieser Frist, legte die Kommission einen Änderungsvorschlag für die Richtlinie vor, in dem u.a. selbstständige Fahrer vollständig vom Geltungsbereich der Richtlinie ausgenommen werden sollte. Im Mai 2010 lehnte der Beschäftigungsausschuss den Vorschlag ab. Denn die Straßensicherheit gebietet, dass nicht unterschieden wird, ob ein Selbstständiger oder ein Arbeitnehmer das Fahrzeug führt. Die Mehrheit der Abgeordneten widerstand der Lobby mancher Unternehmensverbände und stimmten dafür, dass auf europäischer Ebene gemeinsame Regelungen bestehen, die unabhängig vom Arbeitsvertrag der Fahrer für maximale Sicherheit im Straßenverkehr und am Arbeitsplatz sorgen.


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