Öffentlichkeitsbeteiligung ist verpflichtender Bestandteil in Planfeststellungsverfahren umweltbezogener Projekte. Im Rahmen dieser Verwaltungsaufgabe hat es sich etabliert, die Planungsunterlagen im Internet zu veröffentlichen; allerdings nicht bei der rot-roten Landesregierung. Die behindert so den Informationsfluss im Planfeststellungsverfahren zum Ausbau der A10 und erschwert die Bürgerbeteiligung. Diese verfehlte Verwaltungsaufgabe müssen Bürgerinnen und Bürger der Gemeinden Michendorf und Schwielowsee selbst in die Hand nehmen - ehrenamtlich und ohne Unterstützung der Verantwortlichen.
Eines der Ziele der Århus-Konvention ist es, das Recht auf Beteiligung der Öffentlichkeit an Planungsverfahren zu verwirklichen.
Seit die EU im Jahr 2006 die Århus-Konvention umgesetzt hat, fordert sie von ihren Mitgliedstaaten, die Öffentlichkeitsbeteiligung bei allen umweltbezogenen Planungen zu verbessern. Während es inzwischen zur guten Verwaltungspraxis gehört, die Planungsunterlagen von allen Planfeststellungsverfahren auch ins Internet zu stellen und somit den Zugang und die Einsichtnahme in die Planungen zu verbessern, verweigert die Landesregierung das einzelnen, vor allem umstrittenen Planungen. Trotz der massiven Betroffenheit im Bezug auf gesundheitsschädliche Verlärmung weiter Teile der Gemeinden Michendorf und Schwielowsee, wurden diese Planungsunterlagen nicht im Internet veröffentlicht.
Um diese von der Landesregierung gesetzten Informations-Barrieren abzubauen, haben die engagierten Bürger die Intitiative "Lärmschutz Jetzt" ins Leben gerufen und ein Bürgerbüro in Michendorf eröffnet. Außerdem stellt die Initiative Planungsunterlagen zum Ausbau A10 online zur Verfügung.