Suche nach: Arbeitsrecht, 37 Ergebnisse
Im Parlament :: 14.12.2012 :: Strasbourg
Solange Ausnahmen die Regel sind, gibt es keinen Fortschritt bezüglich der Arbeitszeitrichtlinie 

Quelle: pkline / istockphoto
Heute wurde das Scheitern der Verhandlungen der Sozialpartner zur EU-Arbeitszeitrichtlinie bekannt. Hauptstreitpunkt war, dass Arbeitgeber am sogenannten Opt-Out festhalten wollten. Die Opt-Out Regelung erlaubt in Vertragsverhandlungen und Tarifvereinbarungen die vorgeschriebene Wochenarbeitszeit von 48 h zu umgehen. Jetzt ist es an der Europäischen Kommission einen Vorschlag für die Revision der Arbeitszeitrichtlinie vorzulegen, der dem Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz gerecht wird.
Im Parlament :: 26.11.2012 :: Brüssel
Falsche Strategie! Kommission schwächt Rolle der Sozialpartner in EURES-Beratung in den Grenzräumen 

Bei den Finanzinstrumenten der EU gilt das Prinzip: europäische Verantwortung für europäische Projekte und nationale Verantwortung für nationale Projekte. Mit der neuen EURES-Umsetzungsbeschluss stellt die Kommission das auf den Kopf und entzieht europäischen Beratungsstellen für die Grenzarbeitnehmer/innen die Finanzierungsgrundlage. Sie unterhöhlt das Anliegen des EP, diese Beratung weiter aus einem europäisch zu finanzieren, damit sie nicht aus nationalen zusammengestückelt werden muss.
Im Parlament :: 23.10.2012 :: Strasbourg
EP weist Stoiber-Initiative zurück: Keinen rechtsfreien Raum für kleine Unternehmen im Arbeitsrecht 

Quelle: Harald Bischoff / GNU Free Documentation License
Mit unserem Beschluss zu dem Initiative-Bericht des Kollegen Paul Rübig aus den Industrieausschuss haben wir die Vorschläge zu Bestandteilen des EU-Arbeitsrechts der von Herrn Stoiber geführten Arbeitsgruppe zurückgewiesen. Die Geltung der Richtlinien zum Arbeits- und Gesundheitsschutzes und die Entsenderichtlinie zu gleichen Arbeitsbedingungen im Einsatzort sollte für kleine und mittlere Unternehmen ausgesetzt werden. Diese auf Sozialdumping zielenden Stoiber-Ideen hat das EP jetzt beerdigt.
Im Parlament :: 12.06.2012 :: Straßburg
Unser Beschluss stärkt Jugendliche, denn ihr Freiwilligenengagement darf nicht bestraft werden 

Quelle: Yordanka Noneva / europa.eu
Die Mitgliedsstaaten müssen ihre sozialen Sicherungssysteme so miteinander koordinieren, dass die, die in einem anderen europäischen Mitgliedsstaat einen Freiwilligendienst machen, keine sozialen Nachteile haben. Dies betrifft vor allem Jugendliche, die durch ihre grenzüberschreitende Tätigkeit weder die sozialen Leistungen des einen noch des anderen Mitgliedstaates bekommen. Ihnen wollen wir mit unserem Beschluss den Rücken stärken, ihre sozialen Rechte einzufordern.
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Link zum EP-Beschluss




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