Im Parlament :: 02.02.2012 :: Brüssel
ACTA zu den Akten: Auch ich stehe ACTA sehr kritisch gegenüber!

Quelle: Susann von Wolffersdorff / pixelio.de
Das Anti-Counterfeiting Trade Agreement (ACTA) würde in der Tat die Möglichkeiten der Inhaber/innen von geistigen Eigentumsrechten zur privatisierten Durchsetzung ihrer Interessen stärken, jedoch berücksichtig es nicht die Schutzbestimmungen für die Nutzer/innen in gleichem Maße. Das EP muss dem Abkommen zustimmen. Die Protestwelle der Bürger/innen in EU gegen das Abkommen wird immer größer. Ich hoffe, dass dadurch immer mehr Kolleg/innen aus den anderen Fraktionen eine Ablehnung erwägen.
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ACTA wurde im Dezember vom Rat der EU- Minister im Zuge intransparenter Verhandlungen,
unterzeichnet und geht daher jetzt in die entscheidende Phase. Derzeit wird das Abkommen dem EU Parlament zugeleitet und soll dort ratifiziert werden. Es ist noch nicht endgültig geklärt, in
welchen Ausschüssen ACTA behandelt werden wird. Am wichtigsten werden vorraussichtlich die
Ausschüsse LIBE (Bürgerrechte), JURI (Recht) und INTA (internationaler Handel -
federführend zu ACTA) sein. Im Juni soll das Abkommen dann im
Plenum behandelt werden.
Der Ausschuss für Bürgerrechte im Europäischen Parlament wird
im Zuge dieses Abkommens erstmals die sich aus dem Vertrag von Lissabon
ergebende Möglichkeit einer substantiellen Grundrechtsprüfung nutzen. Der
Berichterstatter hierfür wird der griechische Sozialdemokrat Dimitrios Droutsas sein. Im Ausschuss für Internationalen Handel
ist der Berichterstatter für ACTA zurückgetreten. Daran wird deutlich, dass auch im EP die kritischen Stimmen zunehmen.
Das Anti-Counterfeiting Trade Agreement (ACTA) bietet die Grundlage, dass es zu einer
freiwillige Zusammenarbeit zwischen Internet-Zugangsanbieter/innen und
Rechteinhaber/innen von Eigentumsrechten kommt, die ihren Rechtsanspruch über den Zugang zu Internetinhalte stellen. Jedoch hat der Europäische Gerichtshof hat am 24. November 2011 entschieden,
dass das Blockieren oder Filtern des Internet-Zugangs keine angemessene
Maßnahme für die Bekämpfung von Urheberrechtsverletzungen darstellt. ACTA würde dazu führen, dass zivile Schadensersatzansprüche zu "Spekulationsobjekten" werden, sie sich
lediglich nach dem Verkaufswert von getauschten Dateien bemessen und nicht daran,
ob diese Dateien ansonsten jemals entsprechend oft gekauft worden wären. Damit würde ACTA beispielsweise den Zugang zu generischen Medizinprodukten für Entwicklungsländer
erschweren. Sie dürfeten nicht mehr durch Häfen in ACTA-Unterzeichnerstaaten verschifft
werden, also etwa durch Europa oder die USA.
Für die Greens/EFA Fraktion im Europäischen Parlament arbeitet mein Kollege Jan Philipp Albrecht im Ausschuss für
Bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres zu diesem Dossier. Von ihm und weiteren
Kolleg/innen wurden zwei Studien in Auftrag gegeben, um die Auswirkungen auf
die Grundrechte und auf den Zugang zu Medizin zu untersuchen, welche Probleme
bei ACTA nachgewiesen haben. Er prüft, ob ACTA dem Europäischen Gerichtshof
vorgelegt werden kann.
Weitere Hintergrundinformationen können direkt an ihn gestellt werden unter : jan.albrecht@europarl.europa.eu
Im Parlament :: 26.01.2012 :: Brüssel
Mit dem Urteil, Kettenverträge zuzulassen, öffnet der Europäische Gerichtshof Missbrauch Tür und Tor

Quelle: HHS / pixelio.de
Heute hat der Europäische Gerichtshof in einem Urteil beschlossen, dass die mehrmalige Verlängerung befristeter Arbeitsverträge zulässig ist, wenn es für den aktuell befristeten Vertrag einen sachlichen Grund gibt. Hintergrund ist die Klage einer Justizangestellten in Köln, die über einen Zeitraum von elf Jahren mit insgesamt dreizehn aufeinander folgenden Arbeitsverträgen beim Amtsgericht angestellt war. Sie hatte geklagt und vom EUGH nicht den erhofften Schutz vor dieser Praxis bekommen.
Im Parlament :: 20.12.2011 :: Brüssel
Ich frage nach, ob es rechtens ist, eine Fördermittelvergabe ohne Barrierefreiheit einzufordern.

Quelle: Uta Herbert / pixelio.de
Die EU-Verordnung 1083/2006 fordert seit Januar 2007 von Projekten, die mit EU-Strukturfondsmitteln gefördert werden, Barrierefreiheit. Das Land Brandenburg hatte diese Fördervoraussetzung erst 1.9.2007 umgesetzt. Auch danach hatte die Regierung Förderbescheide ausgegeben, die nicht auf die Notwendigkeit der Barrierefreiheit für die Inanspruchnahme der EU-Mittel hingewiesen haben. Ich habe in einer parlamentarischen Anfrage bei der EU-Kommission nach der Rechtmäßigkeit dieses Vorgehens gefragt.
Im Parlament :: 13.12.2011 :: Strasbourg
Kombinierte Aufenthalts- und Arbeitserlaubnis bringt offene und zugleich faire Arbeitsmärkte

Quelle: berlin-pics / pixelio.de
Wir Grüne sind für die Öffnung des Arbeitsmarktes für außereuropäische Arbeitnehmer/innen aber gegen Sozialdumping. Gegen den Widerstand der deutschen Regierung haben wir erreicht, dass Arbeitnehmer/innen Gleichbehandlung am Arbeitsplatz erfahren, Rentenrechte erhalten und vom Sozialversicherungssystem geschützt werden. Sie stärkt gleichzeitig die Rechte der einheimischen Arbeitnehmer/innen. Die kombinierte Arbeits- und Aufenthaltserlaubnis erleichtert ihnen auch den bürokratischen Hürdenlauf.
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