ACTA zu den Akten: Auch ich stehe ACTA sehr kritisch gegenüber!

Quelle: Susann von Wolffersdorff / pixelio.de
Das Anti-Counterfeiting Trade Agreement (ACTA) würde in der Tat die Möglichkeiten der Inhaber/innen von geistigen Eigentumsrechten zur privatisierten Durchsetzung ihrer Interessen stärken, jedoch berücksichtig es nicht die Schutzbestimmungen für die Nutzer/innen in gleichem Maße. Das EP muss dem Abkommen zustimmen. Die Protestwelle der Bürger/innen der EU gegen das Abkommen wird immer größer. Ich hoffe, dass dadurch immer mehr Kolleg/innen aus den anderen Fraktionen eine Ablehnung erwägen.
ACTA wurde im Dezember vom Rat der EU- Minister im Zuge intransparenter Verhandlungen, unterzeichnet und geht daher jetzt in die entscheidende Phase. Derzeit wird das Abkommen dem EU Parlament zugeleitet und soll dort ratifiziert werden. Es ist noch nicht endgültig geklärt, in welchen Ausschüssen ACTA behandelt werden wird. Am wichtigsten werden vorraussichtlich die Ausschüsse LIBE (Bürgerrechte), JURI (Recht) und INTA (internationaler Handel - federführend zu ACTA) sein. Im Juni soll das Abkommen dann im Plenum behandelt werden.
Der Ausschuss für Bürgerrechte im Europäischen Parlament wird im Zuge dieses Abkommens erstmals, die sich aus dem Vertrag von Lissabon ergebende Möglichkeit, einer substantiellen Grundrechtsprüfung nutzen. Der Berichterstatter hierfür wird der griechische Sozialdemokrat Dimitrios Droutsas sein. Im Ausschuss für Internationalen Handel ist der Berichterstatter für ACTA zurückgetreten. Es wird deutlich, dass auch im Europäischen Parlament die kritischen Stimmen zunehmen.
Das Anti-Counterfeiting Trade Agreement (ACTA) bietet die Grundlage, dass es zu einer freiwillige Zusammenarbeit zwischen Internet-Zugangsanbieter/innen und Rechteinhaber/innen von Eigentumsrechten kommt, die ihren Rechtsanspruch über den Zugang zu Internetinhalte stellen. Jedoch hat der Europäische Gerichtshof hat am 24. November 2011 entschieden, dass das Blockieren oder Filtern des Internet-Zugangs keine angemessene Maßnahme für die Bekämpfung von Urheberrechtsverletzungen darstellt. ACTA würde dazu führen, dass zivile Schadensersatzansprüche zu "Spekulationsobjekten" werden, die sich lediglich nach dem Verkaufswert von getauschten Dateien bemessen und nicht daran, ob diese Dateien ansonsten jemals entsprechend oft gekauft worden wären. Damit würde ACTA beispielsweise den Zugang zu generischen Medizinprodukten für Entwicklungsländer erschweren. Sie dürften nicht mehr durch Häfen in ACTA-Unterzeichnerstaaten verschifft werden, also etwa durch Europa oder die USA.
Für die Greens/EFA Fraktion im Europäischen Parlament arbeitet mein Kollege Jan Philipp Albrecht im Ausschuss für Bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres zu diesem Dossier. Von ihm und weiteren Kolleg/innen wurden zwei Studien in Auftrag gegeben, um die Auswirkungen auf die Grundrechte und auf den Zugang zu Medizin zu untersuchen, welche Probleme bei ACTA nachgewiesen haben. Er prüft, ob ACTA dem Europäischen Gerichtshof vorgelegt werden kann.
Weitere Hintergrundinformationen können Sie hier erhalten: jan.albrecht@europarl.europa.eu
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