Die EU-Verordnung 1083/2006 fordert seit Januar 2007 von Projekten, die mit EU-Strukturfondsmitteln gefördert werden, Barrierefreiheit. Das Land Brandenburg hatte diese Fördervoraussetzung erst 1.9.2007 umgesetzt. Auch danach hatte die Regierung Förderbescheide ausgegeben, die nicht auf die Notwendigkeit der Barrierefreiheit für die Inanspruchnahme der EU-Mittel hingewiesen haben. Ich habe in einer parlamentarischen Anfrage bei der EU-Kommission nach der Rechtmäßigkeit dieses Vorgehens gefragt.