Pressemitteilung :: 13.04.2012
BER darf nicht auf Ausbeutung gebaut werden
Anlässlich des Bekanntwerdens illegaler Beschäftigungen
osteuropäischer Arbeitnehmer auf der Großbaustelle am Flughafen Schönefeld (BER)
erklärt Elisabeth Schroedter, Vizepräsidentin im Beschäftigungsausschuss
des Europäischen Parlaments und Verantwortliche für die Entsenderichtlinie für
die Grünen/EFA-Fraktion:
„Wenn über 300 der 6000 Arbeitsnehmer/innen in Sammelbussen
ohne vorschriftsmäßigen Ausweis auf die Baustelle gelassen werden, kalkuliert
die Geschäftsführung der Baustelle in über 300 Fällen die Missachtung der Vorschriften
über Tariflöhne und Sozialversicherungsabgaben ein. Das Umgehen der Vorschriften
der EU-Entsenderichtlinie wird hier bandenmäßig betrieben. Die Arbeitnehmer/innen
besitzen keinen Arbeitsvertrag, sondern arbeiten mit Gewerbescheinen als „Ein-Personen-Firmen“
auf der Baustelle. Die Behauptung der Geschäftsführung, davon keine Ahnung gehabt
zu haben, ist nicht glaubwürdig.
Nach den deutschen Vorschriften zur Umsetzung der
EU-Entsenderichtlinie hätte die Firma der Geschäftsführung und der Finanzstelle
Schwarzarbeit Einblick in die Arbeitsverträge gewähren und sich zum Nachweis
der Stundenabrechnungen und Sozialversicherung verpflichten müssen, bevor sich
für ihre Sammelbusse die Schranken zur Baustelle öffnen.
Es ist ein Skandal, dass das Prestigeprojekt der
Brandenburger Regierung und des Berliner Senats teilweise durch
menschenunwürdige Ausbeutung gebaut wird, obwohl in den Vergabevorschriften der
rot-roten Landesregierung der tarifliche Mindestlohn als Voraussetzung für den
Auftragszuschlag vorgeschrieben ist.
Ich fordere die Landesregierung Brandenburg und den Senat
von Berlin auf, dafür zu sorgen, dass die Betreibergesellschaft den betrogenen
Arbeitnehmer/innen den vorenthaltenen Lohn erstattet und zukünftig allen
Arbeiter/innen auf der Baustelle den branchenüblichen Mindestlohn zahlt.“
Die Entsenderichtlinie
regelt die Rechte der Arbeitnehmer/innen, die von ihrem Arbeitgeber in ein
anderes Mitgliedsland zur Erbringung einer Dienstleistung entsendet werden.
Nach der Richtlinie gelten für die entsendeten Arbeitnehmer/innen in Bezug auf
den Arbeitsschutz, grundlegende Rechte und den Lohn das Vorort-Prinzip, mindestens
aber der vor Ort geltende Mindestlohn als absolute Untergrenze.
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