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Pressemitteilung :: 19.05.2011
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DGB-Tagung: EU-Dienstleistungsrichtlinie darf nicht Lohndumping Tür und Tor öffnen

„Wenn die EU ihre Akzeptanz behalten soll, dürfen die sozialen Standards nicht unter die Räder kommen“, betonte Doro Zinke, Vorsitzende des DGB, Bezirk Berlin-Brandenburg heute bei einem Fachgespräch in Berlin über die „Auswirkungen der Dienstleistungsrichtlinie auf Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer“. Wirtschaftliche Freiheiten dürften nicht vor den sozialen Grundrechten rangieren, so die DGB-Vorsitzende. Die Europäische Union sei nicht nur ein Wirtschafts-, sondern vor allem ein Lebensraum, der sozial ausgestaltet werden müsse, auch und gerade in der Arbeitswelt.

Entsandte Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer aus allen europäischen Staaten müssten zumindest arbeits- und sozialrechtlich beraten werden, damit sie zu ihrem Recht kämen. In Berlin geschehe das über die Beratungsstelle beim DGB-Bezirk, so Zinke.

„Die EU-Dienstleistungsrichtlinie darf nicht dazu führen, dass ein Wettbewerb des Lohndumpings stattfindet, sondern dass ein Wettbewerb um Qualität geführt wird. Deshalb sind wichtige ergänzende Maßnahmen notwendig, die sicherstellen, dass der gleiche Lohn für die gleiche Arbeit am gleichen Platz gezahlt wird. Dafür ist, neben den staatlichen Kontrollmaßnahmen, auch die Beratung von Arbeitnehmer/innen notwendig. Beide Maßnahmen müssen umgesetzt und ausfinanziert werden,“ erklärte die grüne Europa-Abgeordnete Elisabeth Schroedter auf der Veranstaltung des DGB.

 

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Mitglied in der Delegation für Beziehungen zu Belarus


Mitglied der Delegation der parlamentarischen
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Stellvertretendes Mitglied in der Delegation im
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