Pressemitteilung :: 19.05.2011
DGB-Tagung: EU-Dienstleistungsrichtlinie darf nicht Lohndumping Tür und Tor öffnen
„Wenn die EU ihre Akzeptanz
behalten soll, dürfen die sozialen Standards nicht unter die Räder kommen“,
betonte Doro Zinke, Vorsitzende des DGB, Bezirk Berlin-Brandenburg heute
bei einem Fachgespräch in Berlin über die „Auswirkungen der
Dienstleistungsrichtlinie auf Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer“.
Wirtschaftliche Freiheiten dürften nicht vor den sozialen Grundrechten
rangieren, so die DGB-Vorsitzende. Die Europäische Union sei nicht nur ein
Wirtschafts-, sondern vor allem ein Lebensraum, der sozial ausgestaltet werden
müsse, auch und gerade in der Arbeitswelt.
Entsandte Arbeitnehmerinnen
und Arbeitnehmer aus allen europäischen Staaten müssten zumindest arbeits- und
sozialrechtlich beraten werden, damit sie zu ihrem Recht kämen. In Berlin
geschehe das über die Beratungsstelle beim DGB-Bezirk, so Zinke.
„Die
EU-Dienstleistungsrichtlinie darf nicht dazu führen, dass ein Wettbewerb des
Lohndumpings stattfindet, sondern dass ein Wettbewerb um Qualität geführt wird.
Deshalb sind wichtige ergänzende Maßnahmen notwendig, die sicherstellen, dass
der gleiche Lohn für die gleiche Arbeit am gleichen Platz gezahlt wird. Dafür
ist, neben den staatlichen Kontrollmaßnahmen, auch die Beratung von
Arbeitnehmer/innen notwendig. Beide Maßnahmen müssen umgesetzt und
ausfinanziert werden,“ erklärte die grüne Europa-Abgeordnete Elisabeth
Schroedter auf der Veranstaltung des DGB.
Kommentar hinzufügen