Pressemitteilung :: 16.02.2011
EU-Parlament setzt sich für eine armutsfeste Grundrente ein
Heute
hat das Europäische Parlament seine Position zum Grünbuch Renten abgestimmt.
Darin hat es sich für eine sichere, armutsfeste Grundrente ausgesprochen. Es
äußert sich nicht zu einem gesetzlichen Rentenalter, sondern zu den Bedingungen,
wie in den sozialen Sicherungssystemen Altersarmut verhindert werden kann. Dazu
gehört, dass die Betriebsrenten, als zweite Säule eines gut funktionierenden
Systems für mobile Arbeitnehmer/innen innerhalb der EU übertragbar sein müssen.
Hierfür kann nur die EU die gesetzlichen Rahmenbedingungen schaffen (1).
Elisabeth Schroedter, Vizepräsidentin des
Beschäftigungsausschusses, sagt dazu:
"Ich
freue mich, dass das Parlament sich klar für eine gesetzliche Altersvorsorge -
die sogenannte erste Säule -
ausgesprochen hat, die auch in Krisenzeiten eine angemessene Rente für
alle sicherstellen soll. Es gehört zu einem Sozialen Europa, dass sich
Bürgerinnen und Bürger in der EU auf eine gesetzliche Altersvorsorge verlassen
können, die ihnen ein Existenzminimum im Alter sichert. Aus makroökonomischen
Gründen den Mitgliedsstaaten das offizielle Renteneintrittsalter diktieren zu
wollen, wie es Bundeskanzlerin Merkel in ihrem neuen Wettbewerbspakt versucht,
löst weder die finanziellen noch die sozialen Probleme. Entscheidend in der
Debatte um die Nachhaltigkeit der Renten ist der Ansatz des Parlaments, der
zunehmenden Diskriminierung von älteren Menschen auf dem Arbeitsmarkt
entgegenzuwirken. Wir müssen die Tendenz stoppen, dass Menschen über 50 immer seltener eine Chance
auf eine neue Stelle bekommen. Politische Initiativen und Weiterbildungsmaßnahmen müssen älteren Menschen die Beteiligung am Arbeitsmarkt
ermöglichen. Genauso dringend müssen Nachteile bei den Rentenansprüchen
beseitigt werden, die EU-weit mobile Arbeitnehmer/innen oder Frauen nach
Unterbrechung ihrer Karrieren (wegen Kinderbetreuung oder Pflegeaufgaben)
erfahren. Zu diesen Defiziten schweigt Frau Merkel. Hier ist unser Beschluss sowohl
in seinen Anforderungen an die Kommission als auch an die Mitgliedsstaaten wegweisend.“
Anmerkungen:
Ein
vorheriger Versuch der Kommission, die Übertragbarkeit von Zusatzrenten EU-weit
zu verbessern, war vor vier Jahren gescheitert.
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