Faire Mobilität und gute Arbeit oder Lohndumping – was bringt der 1. Mai 2011?
Sieben Jahre hat die Bundesrepublik Deutschland die Arbeitnehmerfreizügigkeit
eingeschränkt und damit den maximal möglichen Zeitrahmen ausgeschöpft. Nun
endet die Übergangszeit und am 1. Mai 2011 tritt in der Europäischen Union die
volle Arbeitnehmerfreizügigkeit in Kraft. EU Bürgerinnen und Bürger können dann
überall in der Union arbeiten.
Elisabeth Schroedter, Mitglied des Europäischen
Parlament (Die Grünen): Gleicher Lohn für gleiche Arbeit am
gleichen Platz. Das ist das Grundprinzip der Europäischen Union in der
Arbeitnehmerfreizügigkeit und das gilt auch für alle osteuropäischen Arbeitnehmerinnen
und Arbeitnehmer, die ab 1. Mai in Deutschland arbeiten dürfen. Die
Befürchtungen, dass dadurch die Löhne in Deutschland gedrückt werden, besteht
nur bei den Geringqualifizierten. Deshalb braucht Deutschland endlich einen
flächendeckenden Mindestlohn.
Die Umsetzung der Arbeitnehmerfreizügigkeit muss sozial und gerecht
gestaltet werden, fordert Doro Zinke, Vorsitzende des DGB, Bezirk Berlin-Brandenburg,
anlässlich einer Veranstaltung zur Arbeitnehmerfreizügigkeit am 15. April 2011
im Kleist Forum in Frankfurt (Oder). Mit Sorge nehme sie zur Kenntnis, dass
bislang keine ausreichenden Vorkehrungen zur Verhinderung von Lohndumping und
zum Schutz von einheimischen wie aus den MOE-Ländern zuwandernden oder
entsandten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern getroffen wurden.
Welche Auswirkungen die Arbeitnehmerfreizügigkeit auf den regionalen
Arbeitsmarkt und auf Arbeitsbeziehungen hat, ist in weiten Teilen noch unklar.
Die volle Arbeitnehmerfreizügigkeit löst mancherorts Befürchtungen aus und
vielfach auch Fragen. Wird unsere Grenzregion Zielregion für
grenzüberschreitende Mobilität und wenn ja zu welchen Bedingungen? Drückt die
Arbeitnehmerfreizügigkeit auf die Löhne und Gehälter?
Vieles spricht dafür, dass es in unserer Grenzregion
Brandenburg-Lubuskie eher eine moderate grenzüberschreitende berufliche Mobilität
geben wird, doch für einige Branchen in der Region, so Doro Zinke weiter, sehen
wir eine besondere Gefahr. Das sind zum einen die Pflegebranche und zum anderen
die Leiharbeit. In der Pflegebranche gilt ein Mindestlohn von derzeit 7,50 Euro
pro Stunde. Der könne aber leicht unterlaufen werden, wenn Pflegekräfte als
Haushaltshilfen deklariert werden. Und auch der Mindestlohn für die Branche der
Leiharbeit kann umgangen werden, indem Verleihfirmen ihre Dienste als ganz
normale Subunternehmen über das Entsendegesetz anbieten.
Auch die Scheinselbständigkeit sei ein Problem, meint die DGB-Bezirksvorsitzende.
Auch in unserer Region gibt es Beispiele, dass Arbeitsvermittlungen
Bewerber/innen vermeintliche Verträge unterschreiben lassen, die letztlich aber
Gewerbeanmeldungen sind. Ein-Personen-Unternehmen bieten dann konkurrenzlos
günstig Dienstleistungen an, oft in dem Glauben, sie seien Angestellte der
Vermittlungsfirma.
Zinke appelliert an die Bundesregierung dringend die
erforderlichen Schutzmaßnahmen zu ergreifen und nicht Lohn- und Sozialdumping
billigend in Kauf zu nehmen. Ziel muss sein, so Zinke weiter, das Prinzip „Gleicher
Lohn für gleiche Arbeit am gleichen Ort“ sicherzustellen.
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