Pressemitteilung :: 19.04.2012
Gefordert: EU-Garantien nur für nachhaltige Projekte
Die Europaabgeordneten Elisabeth Schroedter, verantwortliche
Abgeordnete im Ausschuss für regionale Entwicklung und Sven Giegold, finanz- und
wirtschaftspolitischer Sprecher der Fraktion Die Grünen/EFA haben sich der heutigen Abstimmung über die Einführung
eines neuen Finanzinstruments zur Risikoabsicherung der privaten Kofinanzierung
von Strukturprojekten durch die EU enthalten.
"Wir
Grüne konnten der Änderung der Strukturfondsverordnung so nicht zustimmen. Mit
unserer Enthaltung wollten wir ein Zeichen setzen. Denn nicht jede Investition
in Griechenland hilft dem Land wirklich nachhaltig aus der Krise. Wir
unterstützen generell die Einführung des neuen Finanzinstrumentes "risk-sharings",
in welchem die EU die von den Banken getragenen Ko-Finanzierung für Projekte
abfedert. Geplant ist jedoch, dass der Einsatz des neuen Instruments in
Griechenland dazu dienen soll, ohne Nachhaltigkeitsüberprüfung Autobahnen
weiter zu bauen und die Inseln mit regionalen Flughäfen zu versorgen. Für
unsere Vorschläge, die vorhandenen Programme einer Qualitätsprüfung zu
unterziehen und das Geld zugunsten von zukunftsweisende
Energieeffizienzprojekte und erneuerbaren Energien einzusetzen, haben wir keine
Mehrheit bekommen. Es ist aus unserer Sicht ein Fehler, das Geld in
Griechenland einfach in Beton zu vergraben.“
Hintergrund:
Das „risk sharing“-Finanzinstrument soll
zur Absicherung der Kofinanzierung von Strukturprojekten durch private Banken
in von der Wirtschafts- und Finanzkrise betroffenen Ländern, wie Griechenland,
dienen. Mitgliedstaaten mit hohem Haushaltdefizit können selbst nicht mehr die
Ko-Finanzierung für die EU-Strukturfonds aufbringen. Banken und Finanzinstitute
sind in diesen Ländern nicht mehr bereit allein die Risiken der Ko-Finanzierung
zu tragen. Das „risk sharing“-Finanzinstrument dient dazu, dass die EU selbst
einen Teil des Finanzrisikos absichert, um so Investitionen in die
Realwirtschaft zu ermöglichen. Um diese Konstruktion für die Garantie zu
ermöglichen, wurde die EU-Strukturfondsverordnung geändert.
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