Pressemitteilung :: 21.12.2010
Grüne Europaabgeordnete: Kniefall vor den Mitgliedstaaten
Heute hat die Europäische Kommission eine neue Anhörungsrunde zur Überarbeitung der EU-Arbeitszeitrichtlinie eröffnet. Dazu präsentierte sie in einer Mitteilung eigene Überlegungen. Sie legte damit den Sozialpartnern, das sind die Vertreter/innen der Arbeitnehmer/innen und der Arbeitgerber/innen, ihre Vorschläge vor. In der Mitteilung greift die Kommission alle zentralen Festlegungen in dieser Richtlinie für den Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz auf und stellt sie gleichzeitig zur Disposition. Dazu sagt die Grüne Elisabeth Schroedter, Vizepräsidentin des Beschäftigungs- und Sozialausschusses im Europäischen Parlament:
„Ich bin bitter enttäuscht darüber, dass die Kommission in ihren neuen Vorschlägen weit hinter die Vorschläge des Parlaments zurückfällt. Sie versucht erneut die Arbeitszeitrichtlinie an vielen Stellen zu öffnen und damit den Arbeits- und Gesundheitsschutz zurückzufahren. Zwar behauptete die Kommission am Anfang ihrer Mitteilung, an europäischen Minimalvorschriften für den Arbeitsschutz festhalten zu wollen. Aber im folgenden Text ist das nicht mehr zu erkennen. Nach ihren Vorstellungen kann die Flexibilität in den wichtigsten Schutzmechanismen, wie Tages- und Wochenarbeitszeit bzw. in den dazu gehörigen Ruhezeiten erhöht werden. Zudem will sie zulassen, dass entgegen der Rechtssetzung des Europäischen Gerichtshofs für bestimmte Arbeitformen doch Sonderregelungen gelten können. Damit gibt die Kommission de facto die Schutzmechanismen für den Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz auf. Das gefährdet in unverantwortlicher Weise nicht nur die Gesundheit der betroffenen Arbeitnehmer/innen, sondern auch die Dritter, besonders in den in der Diskussion stehenden Sektoren wie im Gesundheitswesen und beim Noteinsatz der Feuerwehr. Gleichzeitig hat die Kommission nicht den Mut, als Alternative die immer noch geltende Ausnahmeklausel der Richtlinie (das so genannte „Opting Out“) endlich zu beenden, obwohl diese damals nur als Übergangsregelung gedacht war. Sie hofft allein darauf, dass eine hohe Flexibilität in den Vorschriften der Arbeitszeiten und der Ruhezeiten die „Opting-Out-Klausel“ irgendwann praktisch überflüssig machen wird. Damit setzt sie doppelt auf Beliebigkeit im Arbeitsrecht, auf Flexibilität und auf Ausnahmen in den Arbeitsverträgen.
Aus meiner Sicht sind die Vorschläge ein Kniefall vor den Mitgliedsstaaten, die die Arbeitszeitrichtlinie nicht vollständig umsetzen wollen. Dazu gehört auch Deutschland. Ich frage mich: Welchen Wert hat eine solche durchlöcherte europäische Mindestvorschrift für den Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz dann noch? Dieser Vorschlag ist typisch für Präsident Barroso und das von ihm geführte Kollegium. Er ergreift keine Initiative für den sozialen Schutz in Europa, sondern überlässt das anderen.“
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