Pressemitteilung :: 01.03.2012
Keine Nachteile für mobile Jugendliche im Freiwilligendienst
Der Beschäftigungs- und Sozialausschuss des Europäischen Parlaments hat
heute eine Stellungnahme zu dem Initiativbericht über die Anerkennung und
Förderung grenzüberschreitender Freiwilligentätigkeiten in der Europäischen
Union verabschiedet. Ein von der Grünen Europaabgeordneten Elisabeth Schroedter
gestellter Änderungsantrag zu den sozialen Rechten mobiler jugendlicher
Freiwilligendienstleistender wurde in diese Stellungnahme aufgenommen. Zu
diesem für deutsche Jugendliche so wichtigen Änderungsantrag erklärt die
stellvertretende Vorsitzende des Beschäftigungsausschusses im Europäischen Parlament,
Elisabeth Schroedter:
"Ich freue mich, dass unser Beschäftigungsausschuss den mobilen
Jugendlichen im Freiwilligendienst den Rücken stärkt, wenn sie Gefahr laufen,
zwischen die Stühle der verschiedenen nationalen sozialen Sicherungssysteme zu
fallen.
Wir fordern die Mitgliedsstaaten auf, dass sie
ihre sozialen Sicherungssysteme so miteinander koordinieren, dass Jugendliche,
die in einem anderen europäischen Mitgliedsstaat einen Freiwilligendienst
machen, keine sozialen Nachteile deswegen haben. Gerade deutsche Jugendliche
verlieren soziale Rechte, wenn sie ein Freiwilligendienst in einem anderen Land
der Europäischen Union machen. Denn Deutschland erkennt nur den Jugendlichen
alle sozialen Rechte zu, die von deutschen Organisationen entsandt werden.
Dieses ist aus meiner Sicht europarechtswidrig, denn die Regeln der
Europäischen Union sagen ganz deutlich, dass Mobilität keine Nachteile in der
sozialen Absicherung bringen darf. Ich bin sicher, dass durch das klare Votum des
Beschäftigungsausschusses das Plenum bei seiner Abstimmung diesem Antrag
unverändert folgt. So wird die Europäische Kommission dann ein Druckmittel
gegenüber Deutschland haben, damit sie das Gesetz zur Förderung von Jugendfreiwilligendiensten
endlich ändern. Denn das große Engagement von Jugendlichen in einem Freiwilligendienst
in einem anderen europäischen Mitgliedsstaat darf nicht bestraft werden."
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