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Heute hat der Europäische Gerichtshof in einem Urteil beschlossen, dass die mehrmalige Verlängerung befristeter Arbeitsverträge zulässig ist, wenn es für den aktuell befristeten Vertrag einen sachlichen Grund gibt. Hintergrund ist die Klage einer Justizangestellten in Köln, die über einen Zeitraum von elf Jahren mit insgesamt dreizehn aufeinander folgenden Arbeitsverträgen beim Amtsgericht angestellt war. Sie hatte geklagt und vom EUGH nicht den erhofften Schutz vor dieser Praxis bekommen.
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