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25.06.2010 19:00  ::  Hamburg, Langenhorner Lichtspielhaus

(K)Eine Chance für ein Soziales Europa?

... oder warum der Europäische Gerichtshof in Hamburg Tariflöhne verhindert

Was (K)Eine Chance für ein Soziales Europa?
Wann 25.06.2010
von 19:00 bis 21:00
Wo Hamburg, Langenhorner Lichtspielhaus
Teilnehmer Elisabeth Schroedter, [Bündnis 90/Die Grünen, MdEP]
Knut Fleckenstein [SPD, MdEP]
Gesine Meißner [FDP, MdEP]
Sabine Wils [Die Linke, MdEP]
Hans-Joachim Wilms [Europäischer Wirtschafts- und Sozialausschuss] Moderation: André Grundmann, Regionalleiter Nord der IG BAU
Termin übernehmen vCal
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In einer ganzen Reihe von Urteilen hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) die gewerkschaftliche Betätigungsfreiheit massiv eingeschränkt und den Schutz europäischer Entsendearbeiter vor Ausbeutung und Diskriminierung fast unmöglich gemacht. Die Auswirkungen dieser Entscheidungen spüren wir auch in Hamburg unmittelbar:

So erklärte der EuGH 2008 im sogenannten „Rueffert-Urteil“ das Niedersächsische Vergabegesetz – und damit indirekt alle in Deutschland bestehenden Landesvergabe- und Tariftreuegesetze für europarechtswidrig. Die Durchsetzung von Tariflöhnen für Entsendearbeiter verstoße, so die Richter, gegen die Europäische Dienstleistungsfreiheit, es sei den Unternehmen nicht zumutbar, ortsübliche Löhne zu zahlen. Seitdem können selbst bei öffentlichen Aufträgen keine Tariflöhne mehr erzwungen – müssen Dumpinglöhne akzeptiert werden.

Zeitgleich bemühten sich die Kommission und einige Fraktionen in Brüssel und Straßburg, Arbeitszeiten von bis zu 60 Stunden/Woche zu erlauben, den Arbeitsschutz zu schleifen und mit der sogenannten „zirkulären Migration“ eine neue Gruppe rechtloser Wanderarbeiter zu schaffen.

Vor diesem Hintergrund will die IG BAU Hamburg die Frage diskutieren, ob die derzeitigen politischen Schwerpunkte von EU-Kommission und EU-Parlament, sowie die jüngsten Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofs überhaupt noch Raum für ein Soziales Europa lassen. Und falls nicht: Ob man sich gegen derart schwerwiegende Eingriffe in traditionelle Grundrechte nicht zur Wehr setzen sollte.

 

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