Im Brandenburgischen Leegebruch traf ich mit Gewerkschaftler/innen aus Polen, Tschechien und aus der Mark Brandenburg zusammen. Mein Bericht von dem Vorhaben der Kommission, mit der so genannten „Monti-II-Regulierung“ das Streikrecht einer ständigen Prüfung zu unterziehen prüfen, ob es gegebenenfalls die Binnenmarktfreiheiten, wie das Niederlassungs- oder Dienstleistungsfreiheit einschränkt, erschütterte die Gewerkschaftler/innen . Schließlich ist das Streikrecht ein Grundrecht.